- "Die Haftung des Kommanditisten in der Insolvenz“, in: KSI 2018, Heft 5, Seiten 213 - 216
- „Mehrere Entgeltklauseln einer Sparkasse unwirksam“, in: Verbraucher und Recht 2018, Seiten 104-108
- „Ausnahmsloses Entgelt für den Versand einer TAN mittels SMS unzulässig“, in Verbraucher und Recht 2017, Seiten 420-423
- Gemeinsam mit Dr. Annabel Oelmann: „Rechtsschutzversicherung: Unwirksamkeit der sog. Effektenklausel und der sog. Prospekthaftungsklausel“, in: Verbraucher und Recht, 2013, Seiten 351-343,
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Expertise
Herr Feck berät vorwiegend im Handels- und Gesellschaftsrechts, insbesondere bei Restrukturierungen, zur Haftung von Gesellschaftsorganen sowie im Bereich Compliance. Darüber hinaus verfügt er über umfassende vertriebsrechtliche Erfahrung, u.a. bei der Erstellung und Verhandlung von Rahmenverträgen und der Gestaltung von allgemeinen Geschäftsbedingungen.Markus Feck ist als Of Counsel für tradeo tätig und zugleich Geschäftsführer eines Düsseldorfer Unternehmens.
Er ist seit 2002 zur Anwaltschaft zugelassen und seit 2012 Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Zudem hat er sich zum Compliance-Officer ausbilden lassen.
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tradeo ist eine in Düsseldorf ansässige, international tätige Wirtschaftskanzlei mit klarem Beratungsfokus im Handels- und Vertriebsrecht, Gesellschaftsrecht und Arbeitsrecht. Wir arbeiten täglich an grenzüberschreitenden, rechtlich und wirtschaftlich komplexen Fragestellungen in unseren Kernrechtsgebieten.